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"Die Welt der Kinder und Jugendlichen ist aus den Fugen geraten"

Appell der steirischen Kinder- und Jugendanwältin

Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer-Barac
Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer-Barac
© Bild: Foto Furgler

Graz, am 26. April 2020.- Die steirische Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer-Barac meldet sich in einem offenen Brief mit einem gesellschaftlichen und politischen Appell zu Wort:

150 bis 200 Anrufe pro Woche gibt es derzeit bei der steirischen Kinder- und Jugendanwaltschaft - allein im ersten Monat seit dem Shutdown waren es insgesamt 766 Kontakte. Kinder, Jugendliche, Eltern, Großeltern und viele mehr suchten Rat zu den unterschiedlichsten Problemstellungen. Es ist deutlich bemerkbar, dass der Gesprächsbedarf durch die Einschränkungen und Auswirkungen der Covid-19-Krise gestiegen ist. Problemfelder, die vorher scheinbar im Verborgenen schlummerten, werden sichtbar und latente Konflikte beginnen aufzubrechen.

Unübersehbar ist, dass die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen vielfältige Bereiche betrifft.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark appelliert als gesetzlich eingerichtete Interessensvertretung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene daher an Gesellschaft und Politik in der Steiermark, sich auch in Zeiten der Krise klar zu den Kinderrechten zu bekennen, die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen wahrzunehmen, und sicherzustellen, sodass die Situation auch für diese besonders verletzliche Gruppe möglichst bald verbessert wird.

Bei allen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen muss das Kindeswohl vorrangig beachtet werden. Dies ergibt sich bereits aus Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern. Die Einhaltung der Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention, und hier insbesondere die Rechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Teilhabe von Kindern, muss gerade in dieser Ausnahmesituation höchste Priorität haben.

Alle Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen sind von den Einschränkungen auf unterschiedliche Art und Weise betroffen. Soziales Lernen erfolgt derzeit nahezu ausschließlich in der Kernfamilie, die wertvolle Ressource der Großeltern fällt zur Gänze weg. Spannungen sind durch die häusliche Enge vorprogrammiert, zum adäquaten Abbau bietet sich wenig Möglichkeit und die Gefahr von häuslicher Gewalt steigt, je länger die soziale Isolation andauert.

Von der derzeitigen Isolation ist jede Altersgruppe anders betroffen: Vom Kindergartenkind über Volksschulkinder bis hin zu den Jugendlichen - es hat sich ganz deutlich herausgestellt, dass die unterschiedlichen, persönlichen Kontakte für alle essentiell sind. Vor allem der fehlende Kontakt zu Gleichaltrigen bildet ein massives Problem. Je nach Alter stellen die Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, die Schulen, aber auch das private Umfeld (Vereine, Jugendtreffs....) sowie die Treffen in den Peer Groups den überwiegenden Teil dieser Kontaktmöglichkeiten dar.

Seitens der steirischen Bildungslandesrätin wurde deutlich klargestellt, dass Familien unabhängig vom beruflichen Hintergrund grundsätzlich die Möglichkeit geboten werden muss, eine Betreuung in Anspruch zu nehmen. Für die Kinder und Jugendlichen ist Kindergarten und Schule nicht nur zum Wissenserwerb da, ein bedeutender Teil der Bildung findet auf der sozialen Ebene statt. Man merkt, dass die soziale Distanzierung zunehmend schwerer fällt und auf lange Sicht für diese Personengruppe negative Folgen haben wird.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark begrüßt ausdrücklich den seitens des Bildungsministeriums vorgestellten Fahrplan für die Schulöffnung. Für die Kinder und Jugendlichen ist jedoch ganz entscheidend, dass die inhaltlichen Richtlinien des Ministers eingehalten werden. Jetzt darf es nicht vorrangig sein, möglichst viel Lernstoff in die Zeit bis Schulschluss hineinzupacken, sondern die Schülerinnen und Schüler in ihrer Verunsicherung gut abzuholen, das Erlebte aufzuarbeiten und den sozialen Umgang miteinander unter Einhaltung von Hygieneregeln zu vermitteln und zu fördern.

Ebenso sollten die positiven Aspekte und Erfahrungen des „Distance Learnings“ genutzt und in den normalen Schulalltag transferiert werden. So hat sich aus Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark ganz klar gezeigt, dass Kinder und Jugendliche weit mehr Eigeninitiative und Eigenkompetenz haben, als ihnen zugetraut wird. Daher sollte auf die Förderung dieser Eigenschaften in Zukunft vermehrt die Aufmerksamkeit gerichtet werden. Digitale Medien sind für Kontakte als auch für Fernunterricht gut nutzbar, können jedoch den persönlichen Kontakt keinesfalls ersetzen. Es muss auch klar gesagt werden, dass der Lern- und Aufgabenstress, den die meisten Kinder und Jugendlichen derzeit zu bewältigen haben, unglaublich groß ist! Die weitverbreitete Vorstellung, dass Kinder und Jugendliche derzeit unverhoffte Ferien genießen und wenig bis gar nichts zu tun haben, entspricht absolut nicht der Realität! Aus den Kontakten mit Kindern und Jugendlichen geht deutlich hervor, dass die meisten von ihnen schulisch vor anderen, aber dennoch sehr großen Herausforderungen stehen.

Also: Weg von einer Regelungs- und Leistungsgesellschaft, hin zu mehr Eigenverantwortung und Eigenkompetenz des/der Einzelnen. Denn das sind die Kompetenzen, die Kinder und Jugendliche von heute in ihrem späteren Leben wirklich notwendig brauchen!

Für die jüngeren Kinder, vor allem in den urbanen Gebieten, ist die brennende und bedeutende Frage, wann Spielplätze wieder geöffnet werden, von zentraler Bedeutung. Hier sollte es unbedingt schnellstmöglich zu einer Aufhebung der Sperre kommen, zumal hier für die Einhaltung des Sicherheitsabstandes sowie anderer Hygieneregeln gesorgt werden kann. Es könnte eine anhand der Quadratmeterzahl bestimmte Anzahl von Kindern zur gleichzeitigen Nutzung zugelassen werden, um dem Infektionsschutz zu genügen. Außerdem sollte geprüft werden, wo Sportplätze und Vereinsflächen geöffnet werden können.

Ferner zeigen die zahlreichen Anfragen im Bereich des Kontaktrechts bei getrennt lebenden Elternteilen, dass auch mit zahlreichen Nachspielen vor Gericht zu rechnen sein wird. Hier appelliert die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark eindringlich die persönlichen Vorbehalte gegenüber dem ehemaligen Partner/ der ehemaligen Partnerin hintanzustellen, über die Trennung/Scheidung hinaus die elterliche Verantwortung gewissenhaft wahrzunehmen und Entscheidungen im Sinne des gemeinsamen Kindes/gemeinsamer Kinder zu treffen. Dazu zählt besonders das wertfreie Fördern und Zulassen eines regelmäßigen Kontaktes zum ehemaligen Partner/zur ehemaligen Partnerin. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark begleitet und unterstützt Eltern und weiterführend Kinder und Jugendliche kostenfrei bei der Regelung des Kontaktrechtes.

Kinder und Jugendliche sind die Zukunft dieses Landes. Sie sind aber nicht nur die Zukunft, sondern auch die Gegenwart. Daher ist ein klares Bekenntnis zu den Kinderrechten sowie die Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zum jetzigen Zeitpunkt von entscheidender Bedeutung!

Rückfragen an Denise Schiffrer-Barac, Kinder- und Jugendanwältin des Landes Steiermark, Tel: 0676/8666 4892

Graz, am 26. April 2020

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