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Corona-Virus: Land und Gemeinden können Verbrauch von Urlaubs- und Zeitguthaben anordnen

Gesetzesnovelle in Vorbereitung

Graz (27. März 2020).- Durch eine Gesetzesänderung wird es möglich, dass der Verbrauch von bis zu zwei Wochen Urlaub aus den Vorjahren sowie von Zeitguthaben für Landes- und Gemeindebedienstete vom Dienstgeber einseitig angeordnet werden kann. Mit dieser Regelung zieht der öffentliche Dienst in der Steiermark in der aktuellen COVID-19-Krise mit den im Zuge des 2. COVID-19-Gesetzes geschaffenen Regelungen für Bundesbedienstete gleich.

Verbrauch von bis zu zwei Wochen Urlaub aus Kontingenten der Jahre 2019 und älter
Das 2. COVID-19-Gesetz, das am 22. März 2020 in Kraft getreten ist, schafft die Möglichkeit, dass Unternehmen, die aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus nicht mehr oder nur mehr sehr eingeschränkt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreten werden können, den Verbrauch von Urlaubs- und Zeitguthaben in bestimmtem Ausmaß anordnen können. Eine ähnliche Regelung wurde für die Bundesbediensteten getroffen.

Durch eine Novelle des Steiermärkischen Landes- Dienst- und Besoldungsrechts und der Gemeindedienstrechtsgesetze für sämtliche Gemeinden inklusive der Stadt Graz wird eine solche Möglichkeit nun auch für die Bediensteten des Landes Steiermark, sowie die der steirischen Gemeinden und Städte geschaffen. Für die Landesverwaltung bedeutet das, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der derzeitigen Situation nicht für die unbedingte Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes benötigt werden, der Verbrauch von Zeitguthaben sowie von bis zu zwei Wochen Urlaub, die aus den Kontingenten der Vorjahre (2019 und älter) übrig geblieben sind, angeordnet werden kann. Dabei soll in größtmöglichem Einvernehmen mit der Personalvertretung vorgegangen werden.

LR Drexler: „Steirerinnen und Steirer sollen sich nach den Einschränkungen wieder auf die volle Stärke der Landesverwaltung verlassen können!“
„Als Personallandesrat möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes Steiermark für ihre Flexibilität, ihren Einsatz und ihre Solidarität in dieser außergewöhnlichen Situation danken. Viele sind besonders gefordert und bringen sich über ihre Dienstverpflichtungen hinaus ein, um die vielfältigen Herausforderungen, die für die Landesverwaltung mit dieser Corona-Krise einhergehen, zu bewältigen und den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Um das sicherzustellen, haben wir die Telearbeitsplätze sofort zu Beginn der Einschränkungen von 1.500 auf 3.500 aufgestockt. Durch die weitgehende Beschränkung der Arbeit in den Dienststellen für alle, die nicht zum unverzichtbaren Schlüsselpersonal gehören, und die Einstellung des Parteienverkehrs, sind die Anforderungen in manchen Bereichen allerdings auch gesunken. Mit der Möglichkeit in dieser Phase den Verbrauch von altem Urlaub und Zeitguthaben anzuordnen, stellen wir Gerechtigkeit sowohl innerhalb des Landesdienstes als auch im Vergleich zu Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern in privatwirtschaftlichen Unternehmen her. Außerdem stellen wir sicher, dass die Steirerinnen und Steirer sich in der wiederum besonders fordernden Zeit nach den derzeitigen Einschränkungen auf die volle Stärke der Landesverwaltung verlassen können“, betont Personallandesrat Christopher Drexler.

Der Gesetzesbeschluss soll aller Voraussicht nach in einer Sonderlandtagssitzung in der Karwoche erfolgen.

Graz, am 27. März 2020

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