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Vereinfachte Verfahren bei steirischen Behörden

Anträge auf Mindestsicherung und andere soziale Hilfen können elektronisch oder telefonisch eingebracht werden

Auf Initiative von Soziallandesrätin Doris Kampus wird in der Sozialabteilung ein vereinfachtes Antragsverfahren eingeführt.
Auf Initiative von Soziallandesrätin Doris Kampus wird in der Sozialabteilung ein vereinfachtes Antragsverfahren eingeführt.
© Land Steiermark/Drechsler; Nutzung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (25. März 2020).- Seit 16. März ist der Parteienverkehr im Amt der Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften wegen der Coronavirus-Gefahr vorübergehend eingestellt. „Um alle Menschen, die dringend soziale Unterstützung brauchen, weiter optimal unterstützen zu können, führen wir in der Sozialabteilung ein vereinfachtes Verfahren ein. Bürgerinnen und Bürger können Anträge elektronisch, per Mail oder ausnahmsweise auch mündlich per Telefon an die zuständige Gemeinden, die Bezirkshauptmannschaften, dem Magistrat Graz oder bei der Landesregierung einbringen“, erläutert Soziallandesrätin Doris Kampus. „Somit ist die soziale Basisabsicherung in der Steiermark für Tausende Menschen auch weiterhin sichergestellt.“

Diese Regelung wurde heute mit einem entsprechenden Erlass durch die Sozialabteilung im Auftrag der Soziallandesrätin klargestellt. Sie gilt bis auf Widerruf bis Dienstag, den 14. April 2020. Konkret bedeutet dies, dass im Fall eines telefonischen Antrags von diesem Tag an die Leistungen zu gewähren sind, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Unterlagen sind per Mail oder auf dem Postweg nachzureichen. „Für Notfälle steht auch eine Überbrückungshilfe zur Verfügung, die auch schon vor Abschluss der Verfahrens gewährt werden kann“, hebt Kampus hervor.

Darüber hinaus kündigt die Soziallandesrätin einen Sonderbericht der Sozialabteilung zu den sozialen Folgen der Corona-Epidemie in der Steiermark an. Der Beschluss dazu soll am Donnerstag in der Sitzung der Landesregierung erfolgen. Kampus: „Wir müssen uns umgehend mit den sozialen Folgen auseinandersetzen, um treffsicher die richtigen Gegenmaßnahmen setzen zu können.“

Graz, 25. März 2020

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