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Sozialeinrichtungen sind auch in der Krise für die Steirerinnen und Steirer da

Soziallandesrätin Doris Kampus dankt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Freiwilligen für ihren Einsatz

Soziallandesrätin Doris Kampus dankt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Freiwilligen für ihren Einsatz.
Soziallandesrätin Doris Kampus dankt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Freiwilligen für ihren Einsatz.
© steiermark.at/Streibl; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (18. März 2020).- Alle Einrichtungen sind - teilweise reduziert - in Betrieb. Soziallandesrätin Doris Kampus dankt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Freiwilligen für ihren Einsatz. Neue Schwerpunkt-Hotline für Familien, Kinder- und Jugendliche.

Gerade die sozialen Einrichtungen in der Steiermark werden von den Folgen der Corona-Epidemie herausgefordert. „Alle Einrichtungen sind, wenn auch in eingeschränktem Umfang, in Betrieb", unterstreicht Soziallandesrätin Doris Kampus. „Oberste Priorität haben die Versorgung der Betroffenen und die Sicherheit aller Beteiligten. Ob in der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, in der Versorgung von Obdachlosen, bei den Gewalt- und Kinderschutzzentren, im Frauenhaus oder den Obdachloseneinrichtungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für alle im Dienst, die sie brauchen. Ein großes Danke für diesen unglaublichen Einsatz.″ Zum Teil wurde von persönlicher auf telefonische Beratung umgestellt, um alle Beteiligten zu schützen. So hat auch die Sozialabteilung im Land Steiermark unter 0800 20 10 10 eine eigene Hotline eingerichtet.

Die Zusammenarbeit zwischen Sozialabteilung, Sozialwirtschaft, Dachverbänden und Gewerkschaft laufe intensiv. „Auch mit den Bundesministern Anschober und Aschbacher sowie in der Landesregierung sind wir in einem kontinuierlichen Austausch", betont die Soziallandesrätin.

Hier ein Überblick über die aktuelle Lage in einzelnen Bereichen:

Behindertenhilfe: Alle Einrichtungen sind geöffnet, sofern der Bedarf besteht. Teilweise wurde nicht notwendiges, therapeutisches Programm reduziert. Sofern der Wunsch und die Möglichkeit bestehen, können Menschen mit Behinderung aus Einrichtungen in ihre Familien zurückkehren. Die einzelnen Anbieter haben sich darauf verständigt, sich wechselseitig mit Ressourcen in den mobilen Diensten zur Seite zu stehen. Notfalls können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter flexibel eingesetzt werden. In der Sozialwirtschaft hat sich ein Krisenstab etabliert.

In diesem Zusammenhang unterstützt die Soziallandesrätin die Forderung, dass der dreiwöchige Sonderurlaub auch für die Betreuung von (erwachsenen) Menschen mit Behinderung angeboten werden muss.

Kinder- und Jugendhilfe: Auch in diesem Bereich sind die Einrichtung für alle geöffnet, die sie brauchen. Auch die mobilen Dienste werden weiterhin durchgeführt. Dies gilt auch für die behördlich dringend notwendige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe.

Gewaltschutz: Das Frauenhaus in Graz und in Kapfenberg ist geöffnet und kann auch zusätzlichen Bedarf notfalls abdecken. Die Gewaltschutzzentren sind von 8 bis 23 Uhr telefonisch unter 0316/77 41 99 erreichbar.

Schwerpunkt-Hotline für Familien: Die Kinderschutzzentren haben eine eigene Hotline eingerichtet, ebenso die Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Steiermark - und zwar unter 0676/8666 0609 speziell für Anfragen von Kindern und Jugendlichen sowie unter 0676/8666 4668 für Elternberatung. „Das ist ein sehr wichtiges Angebot, um den Familien, den Kindern und Jugendlichen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen", betont Soziallandesrätin Doris Kampus.

Schuldnerberatung: Die Schuldnerberatung steht telefonisch über drei Leitungen in Notfällen zur Verfügung, Routine- und direkte Beratungsgespräche finden nicht statt.

Obdachlosenunterstützung: Die Obdachloseneinrichtungen sind geöffnet. Wohnungslose Menschen gelten als besonders gefährdet. Es gibt noch Kapazitäten, notfalls könnten auch die bereits geschlossenen Winternotschlafstellen reaktiviert werden.

Ein dringendes Problem in allen sozialen Einrichtungen ist die Frage der Schutzausrüstung. Hier läuft eine aktuelle Bedarfsabfrage, die gesammelt an das Sozialministerium weitergeleitet wird.

Graz, am 18. März 2020

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