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"Alleingänge bringen uns in dieser Situation nicht weiter"

Landesregierung zum eigenmächtigen Vorgehen des Ramsauer Bürgermeisters

Graz (17. März 2020).- Der Bürgermeister der Gemeinde Ramsau am Dachstein, Ernst Fischbacher, hat am vergangenen Sonntag (15.3.2020) auf Basis der Gemeindeordnung einen Beschluss über Einstweilige Verfügungen erlassen, mit der unter anderem eine Zufahrtssperre für all jene Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde Ramsau haben oder eine Betretungsbeschränkung für einen Lebensmittelmarkt verfügt wurde. Zur Überwachung und Kontrolle der Verfügungen wurden dabei die Polizeiinspektion Schladming, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Bergrettung herangezogen. Die Maßnahme des Bürgermeisters stand in ursächlichem Zusammenhang mit dem Bekanntwerden, dass eine Person in einer Ramsauer Arztpraxis positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Da allerdings derartige Verfügungen ausschließlich von der zuständigen Behörde – das sind in diesem Fall die Bezirkshauptmannschaft Liezen oder das Gesundheitsministerium – nach dem Epidemiegesetz oder dem neuen Covid-19-Maßnahmengesetz getroffen werden können, handelt es sich wegen einer massiven Überschreitung des eigenen Wirkungsbereiches einer Gemeinde um eine gesetzeswidrige Maßnahme. Auch die Vereinnahmung von Einsatzorganisationen zur Vornahme der Kontrollen von Straßensperren entspricht nicht der Rechtsordnung, da diese Tätigkeit nur von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder ausdrücklich von dafür ermächtigten Organen der Straßenaufsicht zu erfolgen hat.

Bürgermeister Fischbacher wurde bezüglich seines eigenmächtigen Vorgehens von der Gemeindeaufsicht sowie der Bezirkshauptmannschaft Liezen umfassend aufgeklärt und gleichzeitig aufgefordert, diese rechtswidrige Maßnahme von Einstweiligen Verfügungen zurückzuziehen. Dieser Aufforderung ist der Bürgermeister nicht nachgekommen, weshalb der Beschluss des Bürgermeisters zu den Einstweiligen Verfügungen mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 7) noch heute aufgehoben wird.

Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang betonen: „Alleingänge bringen in der derzeitigen Ausnahmesituation, die wir alle gemeinsam zu bewältigen haben, niemandem etwas. Alle Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger in der Steiermark sind gleichermaßen wie alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Anweisungen und Empfehlungen der übergeordneten Stellen striktest einzuhalten. Es gibt bereits sehr viele steirische Gemeinden, die in kürzester Zeit und in absolut vorbildlicher Art und Weise für ihre Bürgerinnen und Bürger Einkaufsdienste, Unterstützung bei der telefonischen oder elektronischen Abwicklung von Amtswegen und weitere Formen der Nachbarschaftshilfe auf die Beine gestellt haben. Wir sind stolz auf alle Verantwortlichen in den Gemeinden, die ihren positiven Beitrag in dieser für das gesamte Land sehr herausfordernden Situation leisten.“

Die Bezirkshauptmannschaft Liezen als zuständige Behörde sieht im Vorgehen des Bürgermeisters von Ramsau einen falschen Schritt in der Bewältigung der derzeit sehr angespannten Lage, wohl wissend, dass der Bürgermeister nur seine Gemeindebürgerinnen und -bürger vor einem etwaigen Übergreifen des Corona-Virus schützen wollte. Der Einsatzstab der BH Liezen arbeitet intensiv an der Behandlung der bis dato angefallenen Verdachtsfälle im Bezirk Liezen. Auch mussten bereits elf Absonderungsbescheide an positiv Getestete ausgestellt werden. Die Behörde steht in einem mehrköpfigen Team den Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite, welche bisher alle äußerst besonnen und einsichtig auf die behördlichen Maßnahmen reagiert haben. In der gegenwärtigen Situation ist es wesentlich, dass die politisch Verantwortlichen in den Gemeinden die Rechtsordnung beachten, für entsprechende Ruhe sorgen und auf die vielen Fragen der Bevölkerung aufklärend hinwirken.

Graz, am 17. März 2020

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