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Corona-Virus: Eingeschränkter Dienstbetrieb der steirischen Landesverwaltung

Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeitet von zu Hause aus

Graz (13. März 2020).- Die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zwingen auch die steirische Landesverwaltung dazu, den Dienstbetrieb maßgeblich einzuschränken. Oberstes Ziel ist es, einen Anstieg der Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, sind alle persönlichen Kontakte zurückzufahren, auch innerhalb der Landesverwaltung. „Die Gesundheit der Steirerinnen und Steirer hat oberste Priorität. Daher werden wir auch innerhalb des Landesdienstes dafür sorgen, dass dort, wo es möglich ist, mit Hilfe von Telearbeit die sozialen Kontakte möglichst reduziert werden. Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen", so Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang. 

Personallandesrat Christopher Drexler: „Das oberste Ziel aller Maßnahmen, die die Bundesregierung und wir in der Steiermärkischen Landesregierung treffen, ist der Schutz der Menschen. Gerade im öffentlichen Dienst haben wir die Verpflichtung, die Bürgerinnen und Bürger aber auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung bestmöglich zu schützen und mit ihrer Hilfe die Ausbreitung des Corona-Virus möglichst einzudämmen. Ab Montag wird der Betrieb in den Dienststellen der steirischen Landesverwaltung daher stark auf rochierende kleine Teams von unverzichtbaren Schlüsselarbeitskräften minimiert. Alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, zu Hause zu bleiben und müssen ihre Tätigkeiten möglichst in Telearbeit beziehungswiese von zuhause aus verrichten. Dies soll bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des absolut nötigen Dienstbetriebes, die sozialen Kontakte im Bereich der Landesverwaltung auf das Nötigste reduzieren. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Mithilfe bei der tunlichsten Eindämmung des Corona-Virus und dem Schutz potentiell gefährdeter Personen."

Alle Landesbediensteten, sofern sie aufgrund der derzeitigen Situation nicht zum unverzichtbaren Schlüsselpersonal zur Erfüllung der Aufgaben zählen, müssen ihre Arbeit von zu Hause aus erbringen. Diese Dienstleistung umfasst sowohl Telearbeit mit entsprechenden technischen Hilfsmitteln, als auch andere Tätigkeiten, die geeignet sind, unabhängig vom Einsatz spezieller technischer Hilfsmittel zum Zweck der dienstlichen Aufgabenerfüllung zu Hause erledigt zu werden.

Das unverzichtbare Schlüsselpersonal wird von den Dienststellenleitern in zwei Teams eingeteilt, die immer wechselweise in den Dienststellen und zu Hause arbeiten. Ziel ist es, dass mit diesen zwei Teams und mit den restlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Home-Office der bisherige Leistungsumfang möglichst abgedeckt wird. Das gilt selbstverständlich auch für alle Bürger-Service-Leistungen, wenngleich die Steirerinnen und Steirer angehalten sind, derzeit nur dringend notwendige Amtswege zu tätigen. Die Information der Landesbediensteten erfolgt auf schriftlichem Wege sowie, was die konkrete Ausgestaltung an den Arbeitsplätzen angeht, über die jeweiligen Dienststellenleiter.

 

Graz, am 13. März 2020

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