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Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19

Bevölkerung wird ersucht, Besuche in Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen weitestgehend zu unterlassen

Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß appelliert an die steirische Bevölkerung, Besuche von Angehörigen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu unterlassen.
Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß appelliert an die steirische Bevölkerung, Besuche von Angehörigen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu unterlassen.
© steiermark.at/Streibl; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz, am 11. März 2020.- Im Bemühen, die Ausbreitung des Covid-19-Virus einzudämmen, empfiehlt das Gesundheitsressort des Landes Steiermark aktuell, Besuche von Angehörigen in Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen zu unterlassen. Nur in Ausnahmefällen – dazu zählen Palliativbewohnerinnen und -bewohner beziehungsweise Sterbende – sollten derzeit Besuche durchgeführt werden. Auch bei diesen Besuchen ist allerdings darauf zu achten, dass es zu keinen Gruppenbesuchen kommt und nur die engsten Angehörigen zu Besuch kommen. Generell ist insbesondere strikt auf die Einhaltung der Händehygiene zu achten.

Der Vorstand der steirischen Krankenanstaltengesellschaft KAGes hat eine Empfehlung an die Leitungen der steirischen KAGes-Krankenhäuser gegeben, ein Besuchsverbot unter Berücksichtigung oben genannter Ausnahmen zu verhängen. Notwendig ist diese Maßnahme insbesondere auch zum Schutz von Älteren und bereits erkrankten Menschen. Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß appelliert an die steirische Bevölkerung: „Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, ist es notwendig, dass wir für einige Wochen unser soziales Leben einschränken. Dazu zählen auch Besuche von Angehörigen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, die es in den nächsten Wochen nach Möglichkeit zu unterlassen gilt.“

Die KAGes-Vorstände Karlheinz Tscheliessnigg und Ernst Fartek unterstreichen: „Es geht dabei um den Schutz unserer Patientinnen und Patienten und um die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der steirischen Gesundheitseinrichtungen. Durch Besuche sind auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt, das es in der momentanen Situation unbedingt zu vermeiden gilt.“

Die Gesundheitsabteilung des Landes Steiermark hat heute (11.3.2020) alle Pflegeeinrichtungen umfassend über die empfohlene Vorgehensweise bei Patientenbesuchen informiert sowie allgemeine Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf den Corona-Virus ausgegeben.

Graz, am 11. März 2020

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