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Zeckenschutz-Impfaktion des Landes Steiermark 2020

Ab 4. Februar kann man sich wieder impfen lassen

Graz (30. Jänner 2020).- Die Zeckenschutz-Impfaktion startet am 4. Februar 2020 und dauert bis 30. Juli 2020. Geimpft wird in der Impfstelle der Landessanitätsdirektion, Friedrichgasse 9 in Graz, jeweils am Dienstag und Donnerstag zwischen 8 und 11 Uhr sowie am Mittwoch in der Zeit von 11 bis 14 Uhr. In allen Sanitätsreferaten der Bezirksverwaltungsbehörden in der Steiermark besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich gegen FSME impfen zu lassen.

Was bedeutet FSME?
FSME steht für Frühsommermeningoenzephalitis. Dabei handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die mit einer Gehirnhautentzündung und mit schweren neurologischen Störungen einhergehen kann. Im Extremfall kann diese Erkrankung zu dauerhaften Lähmungen und sogar zum Tod führen. Damit Sie sich und Ihre Angehörigen vor einer Ansteckung schützen, sollten sie sich gegen FSME impfen lassen.

Warum ist diese Impfung für die steirische Bevölkerung sehr wichtig?
Die Steiermark ist ein FSME-Endemiegebiet. Das bedeutet, dass seit vielen Jahrzehnten immer wieder Erkrankungsfälle auftreten und somit in den Monaten mit milder Temperatur (Frühjahr-Spätsommer) ein potentielles Ansteckungsrisiko besteht.

Die Übertragung des Virus erfolgt durch einen Zeckenstich. Trägt eine Zecke das FSME-Virus in sich, so gelangt dieses im Speichel des blutsaugenden Milbentierchens in den Körper des Menschen und kann - insbesondere bei nicht geimpften Personen - zu schweren Erkrankung führen. Die Zecken halten sich bevorzugt im hohen Gras sowie an Sträuchern auf und können bei Spaziergängen davon abgestreift werden. Aus diesem Grund sollte nach einer Wanderung die Kleidung beziehungsweise der Körper auf das Vorhandensein einer Zecke kontrolliert werden. Wenn der Parasit rasch mit einer Pinzette entfernt wird, kann dadurch das Infektionsrisiko gesenkt werden.

Wann und in welchem Abstand soll geimpft werden?
Die Grundimmunisierung besteht aus vier Teilimpfungen. Die erste und zweite FSME-Impfung sollten möglichst früh im Jahr (Februar-März) und im zeitlichen Abstand von ein bis drei Monaten durchgeführt werden. Die dritte Teilimpfung ist fünf bis zwölf Monate nach der zweiten vorgesehen. Die Verabreichung der vierten Impfung erfolgt im Idealfall drei Jahre nach der dritten Teilimpfung. Danach ist bei Personen unter dem 60. Lebensjahr ein Auffrischungsintervall von fünf Jahren vorgesehen. Ab dem 60. Lebensjahr sollte alle drei Jahre an eine FSME-Auffrischungsimpfung gedacht werden.

Im Rahmen der Zeckenschutz-Impfaktion des Landes Steiermark kostet der Impfstoff für Kinder und Erwachsene jeweils 18,50 Euro. Die Rechnung kann zwecks Kostenzuschuss bei der Sozialversicherung eingereicht werden.

„Damit Sie Ihre Freizeit ohne Angst vor einer Frühsommermeningoenzephalitis in der wunderbaren steirischen Natur verbringen können, sollten Sie sich gegen FSME impfen lassen", empfiehlt Sanitätsdirektionin Ilse Groß vom Land Steiermark. Für Rückfragen steht die Sanitätsdirektorin unter 0316/877-3549 gerne zur Verfügung. 

Graz, am 30. Jänner 2020

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