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"Grazer Zeitung" ist ab 1.7.2019 kostenlos online zugänglich

Amtsblatt für die Steiermark geht auf das Jahr 1787 zurück

Graz (30. Juni 2019).- Die „Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark" ist das offizielle Kundmachungsorgan des Landes Steiermark. Hier werden sämtliche Verordnungen des Landes und der Bezirkshauptmannschaften sowie Verlautbarungen, deren Kundmachung gesetzlich vorgesehen ist, und sonstige amtliche Mitteilungen veröffentlicht.

Bis Februar 2019 waren in der Grazer Zeitung auch die von öffentlichen Auftraggebern im Vollzugsbereich des Landes ausgelobten Vergaben kundzumachen. Aufgrund einer Novelle zum Bundesvergabegesetz sind diese Informationen seit 1. März 2019 nicht mehr der Grazer Zeitung, sondern auf einer Internet-Seite des Bundes  www.data.gv.at zu veröffentlichen.

Diese Gesetzesänderung hat das Land Steiermark zum Anlass genommen, um die Herausgabe der Grazer Zeitung auf eine Online-Ausgabe umzustellen. Bisher konnte die „Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark" nur auf Basis eines kostenpflichtigen Abonnements bezogen werden. Ab 1. Juli 2019 steht sie nun kostenlos im Internet unter  www.grazerzeitung.at zur Verfügung. Druckexemplare werden nur mehr bei Bedarf hergestellt und können beim Amt der Landesregierung, Abteilung 2 Zentrale Dienste, (abteilung2@stmk.gv.at) gegen Kostenersatz angefordert werden.

Die "Grazer Zeitung" geht auf das Jahr 1787 zurück. Von 1787 bis 1866 hieß sie allerdings "Grätzer Zeitung" und kam anfangs viermal die Woche, später täglich und schließlich sogar zweimal täglich heraus. Seit 1867 führt die „Grazer Zeitung" den Nebentitel „Amtsblatt für das Land Steiermark" und erscheint wöchentlich.

 www.grazerzeitung.at 

Graz, am 30. Juni 2019

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