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Behördliches Statement zum Notarzthubschraubervergabeverfahren

Graz (26. September 2018).- Das Land Steiermark hat einen dritten Notarzthubschrauber-Stützpunkt für einen 24-Stunden-Betrieb europaweit ausgeschrieben, wobei es sich bei der Suche nach dem besten Anbieter freiwillig dem Vergaberecht unterworfen hat, um den Wettbewerb zu forcieren.

Bei der eingehenden Prüfung aller eingelangten Teilnahmeanträge durch die renommierte, vom Land Steiermark mit der Abwicklung des Verfahrens beauftragten Vergaberechtskanzlei „Schiefer Rechtsanwälte GmbH“, musste festgestellt werden, dass das Konzept eines Anbieters nicht mit ausreichender Klarheit überprüfbar ist. Insbesondere gelang es diesem Bewerber nicht nachzuweisen, dass das Unternehmen in der Lage ist, in der für ein Notfallsystem notwendigen kurzen Zeit Fluggerät, Piloten, Schlüsselpersonal und Notärzte in ausreichender Zahl für einen „Rund um die Uhr-Betrieb“ ausfallssicher zur Verfügung zu stellen.

Das Land Steiermark entschied sich daher, einer Empfehlung der beauftragen Kanzlei „Schiefer Rechtsanwälte GmbH“ folgend, den Bewerber aufgrund der Mängel in seinem Konzept nicht zur zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zuzulassen. Sollte der Bewerber an der Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung zweifeln, steht es ihm frei, das Landesverwaltungsgericht um Überprüfung der Entscheidung zu ersuchen. Diese Vorgehensweise hat für das Land Steiermark den Vorteil, absolute Rechtssicherheit bezüglich der Eignung der in die zweite Stufe eingeladenen Bewerber zu haben.

Rückfragehinweise:
Hofrat Mag. Harald Eitner
Leiter der Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Tel.Nr.: 0316/877-2218
E-Mail: harald.eitner@stmk.gv.at

Mag. Martin Schiefer
Schiefer Rechtsanwälte GmbH
Tel.Nr.: +43 1 402 68 28
E-Mail: office@schiefer.at

Graz, am 26. September 2018

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