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Anwalt für Menschen mit Behinderung präsentierte Tätigkeitsbericht

„Arbeit und Behinderung“ sowie komplexere Beratungen sind zwei der Schwerpunkte

Der Anwalt für Menschen mit Behinderung Siegfried Suppan präsentierte seinen Tätigkeitsbericht
Der Anwalt für Menschen mit Behinderung Siegfried Suppan präsentierte seinen Tätigkeitsbericht
© steiermark.at/Leiß; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (17. Mai 2018).- Seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015-2017 präsentierte heute Vormittag (17.5.2018) der Anwalt für Menschen mit Behinderung Siegfried Suppan im Medienzentrum Steiermark. „Nicht nur der Landtag Steiermark soll über unsere Tätigkeiten informiert sein, sondern auch die breite Öffentlichkeit", erklärt Suppan zu Beginn der Pressekonferenz. Konkret 3500 Anliegen bearbeitete der Anwalt mit seinem Team in den Jahren 2015 bis 2017. Der überwiegende Teil der Anfragen betraf das Steiermärkische Behindertengesetz mit seinen zahlreichen Bestimmungen und Leistungen für Menschen mit Behinderung. „Besonders beschäftigt hat uns dabei die eingeschränkte Möglichkeit, gegen Bescheide vorzugehen, wenn diese nicht dem entsprachen, was beantragt wurde. Weiters ist das Thema Arbeit und Beschäftigung nach wie vor eines der Hauptthemen", so Suppan. Im Vergleich zur allgemeinen Arbeitslosigkeit ist es für Menschen mit Behinderung trotz immer besserer Wirtschaftslage unverändert schwierig, am ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. „Ich würde mir wünschen, dass es eine bessere Kooperation der zuständigen Stellen im Bund und Land geben würde. Beispiele aus der Praxis zeigen auch, dass eine von Seiten der Pensionsversicherung festgestellte ‚dauerhafte Erwerbsunfähigkeit′ dazu führt, dass es fast unmöglich ist, wieder im Arbeitsleben Fuß zu fassen." 

Dazu kommt auch noch die Problematik, dass Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht nur sehr eingeschränkt erfüllen. So sind aktuell rund 1700 Menschen mit Behinderung in der Steiermark arbeitslos gemeldet. 3500 Menschen mit Behinderung sind in Werkstätten oder in Betrieben der Behindertenhilfe beschäftigt, wofür sie kein Einkommen beziehen. „Trotz der zahlreichen finanziellen und personellen Unterstützungsmöglichkeiten für Betriebe bessert sich die Situation für die betroffenen Menschen leider nicht wesentlich." 

Herausforderungen nehmen zu
Die Komplexität der Fragestellungen und Probleme, die an die Anwaltschaft herangetragen werden, nehmen laut Suppan deutlich zu. Auffallend ist auch, dass beinahe ein Fünftel der Klientinnen und Klienten psychische Beeinträchtigungen haben. Auch im Bereich der Suche nach geeigneten Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung sieht Suppan großen Nachholbedarf, da rund 200 Personen mit psychischen Beeinträchtigungen unter 60 Jahren und 550 weitere behinderte Personen dieser Altersgruppe in der Steiermark in Pflegeheimen wohnen müssen. Positiv ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass auf Basis des Bedarfs- und Entwicklungsplanes der Steiermärkischen Landesregierung bis 2020 insgesamt 170 Plätze für assistiertes Wohnen bewilligt werden sollen.

Sehr erfreut ist Suppan darüber, dass es nach jahrelangem Bemühen gelungen ist, ab Herbst dieses Jahres an der Fachhochschule Joanneum einen Lehrgang für „Akademische Peer-BeraterInnen" anzubieten. Menschen mit Behinderung werden dabei zu professionellen Beratern für Menschen mit Behinderung ausgebildet.

Seit 2005 bietet die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung als unabhängige Ombudsstelle Beratung und Unterstützung an und leistet behindertenpolitische Grundlagenarbeit in der Steiermark. Die Anwaltschaft wurde aufgrund des Steiermärkischen Behindertengesetzes 2004 eingerichtet. Die Anwaltschaft ist auch die Geschäftsstelle für den unabhängigen Monitoringausschuss zur Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention. Außerdem evaluieren sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung Einrichtungen der Behindertenhilfe. Seit Herbst 2017 ist der Anwalt für Menschen mit Behinderung mit seinem fünfköpfigen Team im Palais Trauttmansdorff in der Burggasse 5 in Graz zu finden.

Weitere Details können im  Tätigkeitsbericht nachgelesen werden und nähere Informationen bietet die Website  www.behindertenanwalt.steiermark.at. Für Rückfragen steht Siegfried Suppan unter 0676/86662745 gerne zur Verfügung.

Für Rückfragen steht Siegfried Suppan unter 0676/86662745 gerne zur Verfügung.

Graz, am 17. Mai 2018

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