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Steirische Kinder- und Jugendanwältin sieht weiteren Handlungsbedarf in der Umsetzung

Österreich feiert 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

Denise Schiffrer-Barac, Kinder- und Jugendanwältin des Landes Steiermark
Denise Schiffrer-Barac, Kinder- und Jugendanwältin des Landes Steiermark
© Bild: Land Steiermark/Carina Ott; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (5. September 2017).- Zum 25. Mal jährt sich heuer die Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention durch die österreichische Bundesregierung am 5. September 1992. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen beinhaltet 54 Artikel und definiert Kinder und Jugendliche erstmals als Träger von bürgerlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechten.

Am 20. Jänner 2011 folgte in Österreich zudem das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder". Doch eine gesetzliche Verankerung der Kinderrechte verspricht noch lange keine lückenlose Umsetzung in der Praxis. Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist auch nach 25 Jahren Kinderrechten Alltagsrealität. Nach wie vor wird Gewalt verharmlost oder legitimiert und Kinder- sowie Opferschutz nicht angenommen. „Es liegt an uns, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen und sie dabei zu unterstützen, ihre Rechte und ihre Verantwortung altersadäquat wahrzunehmen“, erklärt Denise Schiffrer-Barac, Kinder- und Jugendanwältin des Landes Steiermark. Als eine von neun Landesvertretungen versucht die steirische Kinder- und Jugendanwaltschaft die Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu bekämpfen.

„Provision, Protection und Participation“ – Versorgungsrechte, Schutzrechte und Beteiligungsrechte – sind die drei zentralen Säulen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und zugleich die Leitprinzipien der regionalen Anlaufstellen der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Dass an der Umsetzung dieser Prinzipien noch Nachholbedarf besteht, zeigte sich jetzt auch an der Situation von Kinderflüchtlingen in Österreich. So übte der UN-Kinderrechtsauschuss an der Praxis der Schubhaft, Unterbringung und Obsorge von Minderjährigen in Österreich heftige Kritik.

Nicht zuletzt zählen aber auch Kinderhandel, Mobbing oder Rauchverbot zu den zentralen Problemfeldern der aktuellen Kinderrechtssituation in Österreich. „Auch, wenn wir uns oft in unbefriedigenden strukturellen Gegebenheiten bewegen, versuchen wir im konstruktiven Miteinander bestmögliche Lösungen zum Wohle des jeweiligen Kindes zu finden. Man muss sich bewusst sein, dass es um Kinder und deren familiäres Umfeld geht und nicht um Akten oder Gesetze“, so Schiffrer-Barac. Es sei entscheidend, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte nicht nur wahrnehmen, sondern auch aktiv mitgestalten. Um die Teilnahme und Einbindung von Kindern und Jugendlichen im Alltag zu stärken, veranstaltet die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark gemeinsam mit dem Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz, beteiligung.st, dem Kinderbüro und dem ETC Graz von 17. bis 24. November auch die „KinderrechteWoche 2017“. Unter dem Motto „Deine Rechte mitgestalten“ haben Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, die Möglichkeit, das Thema mit engagierten PolitikerInnen und KünstlerInnen aktiv zu gestalten und den Kinderrechten in vielfältiger Weise Ausdruck zu verleihen.

„Jeder kleine Schritt, der zur Verbesserung der Lebensqualität und -perspektive von Kindern und Jugendlichen führt, ist ein großer Erfolg“, betont Schiffrer-Barac, „und die KinderrechteWoche ist einer davon.“

Für Rückfragen steht zur Verfügung:
Sekretariat der kija
kija@stmk.gv.at
+43 (316) 877-4921

Graz, am 5. September 2017

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